Mobile Alarmweiterleitung

Alarme können von Menschen, Medizingeräten, technischen Überwachungssystemen oder reinen Softwaresystemen (PDMS, CDSS) ausgehen. Sie richten sich an Menschen die die Verantwortung tragen. Diese Menschen müssen vor allem wissen, wo und warum sie Hilfe leisten sollen. Fallweise können Techniken für eine Lokalisation notwendig sein.

Stationen werden heutzutage mit immer mehr Zimmern (um-)gebaut. Für die Pflege wird es dadurch schwieriger, die Übersicht zu behalten. Gerade auf ICU und IMC kann es herausfordernd sein, kritische Situationen in peripher gelegenen Zimmern stets sofort zu bemerken. Hier kann eine mobile Benachrichtigung helfen, das kritische Alarme wahrgenommen werden. Gleichzeitig wünschen sich Ärzte, Pfleger und Patienten, das es insgesamt möglichst leise auf der Station sein soll.

Zur Lösung bieten Hersteller Funkgestützte Weiterleitungen von Alarmen an. Dies erfordert aber eine sorgfältige Planung mit Ärzten und Pflegenden, weil stets beides im Blick behalten werden muss: Gesamtübersicht auf der Station und gezielte mobile Alarmierung oder Information für einzelne Pflegende und Ärzte.

Viel hilft nicht viel

Stets alle Alarme auf ein Mobilgerät zu senden, ist meist keine gute Idee, weil das zu viele Unterbrechungen der Pflegenden zu Folge hat. Auf einem Mobiltelefon/Smartphone können bei entsprechender Integration sehr viele Informationen landen:

  • Interne und externe Telefonanrufe
  • Rufe vom Patientenrufsystem
  • Alarme von Medizingeräten
  • Technische Alarme
  • Organisatorische Informationsmeldungen
  • Messenger-Benachrichtigungen
  • Benachrichtigungen von Apps wie KIS und Abteilungssystemen

Wenn Art, Umfang und Adressaten der Informationen und Alarmierungen nicht auf die Anforderungen der Station adaptiert sind, wird die Situation nicht verbessert und das vernetzte System wenig genutzt.

Formal muss bei der Planung vor dem Betrieb geprüft werden, welche Anforderungen und Normen wie z.B. die 60601-1-8 (die neueste Ausgabe ist von 2021) zu beachten sind. Solche Systeme sind fast immer vernetzte Systeme, für die §4 Abs. 4 der MPBetreibV zu beachten ist.

Hier helfen wir Ihnen mit einer Herstellerunabhängigen IST-Analyse, Planungsmeetings und Organisation des Risikomanagements.